Giulienwood

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Giulien Wood (nachfolgend "Auftragnehmer") und Kundinnen und Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über DJ-Dienstleistungen sowie Foto- und Videoproduktionen, soweit nicht individuell etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers schriftlich (z. B. per E-Mail) annimmt oder beide Seiten eine gesonderte Auftragsbestätigung unterzeichnen. Anfragen über das Kontakt- oder Anfrageformular stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

3. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang (u. a. Datum, Uhrzeit, Dauer, Ort, gebuchtes Paket) ergibt sich aus der individuellen Auftragsbestätigung. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Es wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Gesamtsumme bei Vertragsschluss fällig, die Restzahlung spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin bzw. nach Leistungserbringung.

5. Stornierung durch den Auftraggeber

Bei Stornierung durch den Auftraggeber ist die geleistete Anzahlung in jedem Fall nicht erstattungsfähig. Darüber hinausgehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

6. Absage oder Verhinderung durch den Auftragnehmer

Im Falle einer kurzfristigen Verhinderung des Auftragnehmers (z. B. durch Krankheit) wird sich der Auftragnehmer nach Kräften um eine qualifizierte Ersatzperson aus seinem Netzwerk bemühen. Gelingt dies nicht, werden bereits geleistete Zahlungen anteilig erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Veranstaltungsort die für die Leistungserbringung notwendigen Rahmenbedingungen vorliegen (u. a. Zugang zur Location, ausreichend Stromanschlüsse, angemessene Auf- und Abbauzeiten). Entstehen durch fehlende Mitwirkung Mehrkosten oder Verzögerungen, können diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

8. Bild- und Tonrechte, Nutzungsrechte

Sofern nicht abweichend vereinbart, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den gelieferten Foto- und Videodateien für private Zwecke ein. Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer. Eine gewerbliche Nutzung der Aufnahmen durch den Auftraggeber bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Der Auftragnehmer darf ausgewählte Aufnahmen für die eigene Portfolio- und Marketingzwecke verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

10. Höhere Gewalt

Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen), die eine Leistungserbringung unmöglich machen, ruhen die beiderseitigen Leistungspflichten. Bereits erbrachte Zahlungen werden, abzüglich bereits entstandener Kosten, anteilig erstattet.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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